Seite 82 - physio-akademie2013

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impressum
Herausgeber
Physio-Akademie gGmbH
des Deutschen Verbandes für
Physiotherapie (ZVK) e.V.
Wremer Specken 4
27638 Wremen
Fotos
Titebild: Copyright Helmut Gross,
Layout & Redaktion
Franziska Bittner, MSc.
Sandra Richter
Hilke Leu
Satz & Druck
BWH GmbH
Beckstraße 10
30457 Hannover
Verlag
KS-Verlag
Mutzenrather Weg 1
50259 Pullheim
Gesamtauflage: 52.000
Erscheinungsweise: jährlich
Wremen, September 2012
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern, warum sie für ihren Wunschkurs bei der
Physio-Akademie gGmbH (im Vergleich zu anderen Anbietern) keine Fortbildungspunkte erhalten. Wir möchten Ihnen an dieser
Stelle etwas Klarheit verschaffen:
Grundlage für die Vergabe und Anerkennung von Fortbildungspunkten
ist die Fortbildungsverpflichtung des VdAK-Rahmenvertrages in der Fassung vom 01.01.2008. Ziel dieses Vertrages ist, dass sich
zur Sicherung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbereich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung be-
teiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Zu diesem
Zweck werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität
der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln,
der Behandlungsergebnisse und
der Versorgungsabläufe
fördern bzw. positiv beeinflussen. Fortbildungen zur Verbesserung der Praxisabläufe und Praxisorganisation, Praxisgründungsse-
minare, allgemeine Persönlichkeitsschulungen, Veranstaltungen zu Marketing, Steuerfragen oder juristische Themen sowie Fort-
bildungen zu Abrechnungsfragen oder Abrechnungsverbesserung (u.a.) zählen laut VdAK-Rahmenvertrag in der Fassung vom
01.01.2008 zu den Themen, für die
keine Fortbildungspunkte
anerkannt werden.
Wichtig: Damit eine Fortbildung anerkannt wird, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vermittlung von aktuellen Erkenntnissen der eigenen Disziplin bzw. aus den Fachgebieten mit Bezug zum jeweiligen
Heilmittelbereich oder
Vermittlung aktueller Diagnostik- oder Therapieverfahren für ein spezifisches Störungsbild. Die zu vermittelnden Verfahren oder
ihre Grundlagen müssen schriftlich dargelegt sein; dabei muss der Begründungszusammenhang auf die aktuellen Erkenntnisse
der o. g. Basisdisziplinen Bezug nehmen.
Die Verantwortung für die Vergabe der Fortbildungspunkte liegt in der Eigenverantwortung der Veranstalter. Im Ergebnis kann jeder
Veranstalter Fortbildungspunkte vergeben und sie unter Vorbehalt bescheinigen – unabhängig, ob diese später von den Kranken-
kassen anerkannt werden oder nicht.
Ziel der Physio-Akademie gGmbH
ist es, Ihnen keine Versprechungen zu machen, die vielleicht nicht eingehalten werden können. Denn Fortbildungen mit nur unter
Vorbehalt bescheinigten Fortbildungspunkten, die sich im Nachhinein als nicht anerkennungsfähig erweisen, sind für Sie wertlos.
Bitte bedenken Sie: Im ungünstigen Fall kann Ihnen die Krankenkasse Ihre Vergütung um 7,5% kürzen! Die Physio-Akademie
gGmbH bepunktet aus diesen Gründen nur Fort- und Weiterbildungen, die nach unserer Bewertung o.g. Voraussetzungen zwei-
felsohne erfüllen, also inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet und somit mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit
anerkennungsfähig sind. Für Fortbildungen, die von vornherein keine Aussicht auf anerkennungsfähige Fortbildungspunkte haben,
werden wir daher auch weiterhin keine Fortbildungspunkte vergeben.
FORTBILDUNGSPUNKTE
Wie diese vergeben werden.