Heilpraktiker Physiotherapie...

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

 

... ermöglicht den Direktzugang: Als Physiotherapeut eigenständig, auch ohne vorherige Untersuchung, Diagnose und Verordnung durch einen Arzt, Patienten behandeln.

 

Mit der Einführung des „Heilpraktikers beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“ hat sich für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten eine neue Möglichkeit ergeben, ihre Kompetenzen gezielt in das Gesundheitswesen einzubringen: Die Zulassung als „Heilpraktiker für Physiotherapie“ eröffnet den Direktzugang für Patienten über die eigenständige Heilerlaubnis. Denn ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin, der oder die über diese Zulassung verfügt, darf auch ohne ärztliche Verordnung auf diesem Gebiet tätig werden.

Diese spezialisierte Heilpraktiker-Zulassung baut auf die umfassenden Kenntnisse auf, die in der Physiotherapie-Ausbildung erworben werden. Diese müssen um einige Wissensfelder ergänzt werden, vor allem erst- und differenzialdiagnostische sowie berufsrechtliche Kenntnisse. Denn Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen klar unterscheiden können, welche Beschwerden sie selbst behandeln können und in welchen Fällen eine medizinische Diagnose gestellt und ärztliche Expertise hinzugezogen werden muss.

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Voraussetzungen für die Zulassung als Teilheilpraktiker Physiotherapie

Grundlage der Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie sind die umfassenden Kenntnisse, die in der Physiotherapie-Ausbildung erworben werden. Diese müssen um einige Wissensfelder ergänzt werden, vor allem erst- und differenzialdiagnostische sowie berufsrechtliche Kenntnisse. Denn Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen klar unterscheiden können, welche Beschwerden sie selbst behandeln können und in welchen Fällen eine medizinische Diagnose gestellt und ärztliche Expertise hinzugezogen werden muss.

Die genauen Zulassungsbestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So hat jedes Bundesland eigene Regelungen, in welcher Form dieses Zusatzwissen nachgewiesen werden muss. In allen Fällen ist der Lern- und Kostenaufwand deutlich geringer als für die allgemeine Heilpraktiker-Zulassung, die bis vor kurzem der einzige Weg für Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen zur Heilerlaubnis war. Eine Übersicht über die Regelungen gibt diese Tabelle (PDF; Stand 11/2018; alle Angaben ohne Gewähr).

Außerdem bestehen gemäß Heilpraktikergesetz folgende Bedingungen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • sittliche Zuverlässigkeit, Nachweis über ein Führungszeugnis Belegart „0“ und eine Erklärung, dass kein gerichtliches/staatsanwaltliches Verfahren anhängig ist
  • gesundheitliche Eignung, Nachweis durch ärztliches Attest

"Zusatzqualifikation zur Beantragung der Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie"

 

Zur Zeit bieten wir nur Kurse speziell für das Bundesland Bayern an. Die Termine und weiteren Informationen zu den Kursen finden Sie in der Online-Kursdatenbank hier. Diese Kurse erfüllen bezüglich der Inhalte, des Umfangs und der kursinternen Abschlussprüfung die Anforderungen im Bundesland Bayern, so dass Sie im Anschluss eine Zulassung nach Aktenlage beantragen können.

Weitere Kurse für andere Bundesländer bieten einzelne Landesverbände des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) e.V. an. Bitte schauen Sie auf den Webseiten Ihres Landesverbandes nach.

Kursinhalte

Erst- und differenzialdiagnostische Kenntnisse über Erkrankungen des Bewegungssystems, deren Verläufe und Symptome auch auf Erkrankungen der folgenden Gebiete hinweisen können:

  • Innere Medizin (insbesondere Gefäß-, Lymph-, Kreislaufsystem, Stoffwechselerkrankungen, Atmungssystem, Infektionskrankheiten, Onkologie)
  • Orthopädie (insbesondere Rheuma, Gicht, Arthrose, Osteoporose, Schmerzsyndrome)
  • Chirurgie und Unfallheilkunde (insbesondere Bauch-, Thorax-, Herzchirurgie)
  • Neurologie und Psychiatrie (insbesondere Meningitis, Enzephalitis, Polyneuropathie, Nervenläsionen, isolierte Paresen, Rückenmarksschädigungen, Infektionskrankheiten)
  • Pädiatrie (insbesondere Entwicklungsverzögerungen, Infektionskrankheiten)
  • Gynäkologie und Urologie (insbesondere Infektionskrankheiten)
  • Dermatologie (Infektionskrankheiten, Onkologie)

Kenntnisse über die Berufs- und Gesetzeskunde für die Heilkunde ohne Bestallung auf dem Gebiet der Physiotherapie

  • Aufgabenbereiche von Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Heilpraktiker für Physiotherapie
  • rechtliche Grundlagen der Zulassung als Heilpraktiker für Physiotherapie
  • weitere relevante Gesetze und berufsrechtliche Vorschriften
  • Verbote
  • Haftung und Verantwortung

Praktisches

  • Einrichtung einer Heilpraktiker-Praxis
  • Tipps für die Tätigkeit als Heilpraktiker Physiotherapie
  • Hygiene
  • Gebühren

 

Auf besonderen Wunsch bieten wir auch eine halbtägige Zusatzveranstaltung an (gegen Aufpreis), die eine Einführung in die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen gibt. Bitte sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie daran Interesse haben.

Prüfung

Die Weiterbildung endet mit einer einstündigen schriftlichen Prüfung zu allen Inhalten des Kurses.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses (Bestehen der Prüfung) können Sie dann selbst bei dem zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes die Zulassung beantragen. Dabei können erneut Gebühren anfallen, die Sie am besten beim zuständigen Amt erfragen.

Dozententeam

  • Annette Holly, PT, MSc, OMT, Heilpraktikerin
  • Tatjana Lehmann, Heilpraktikerin, Homöopathie, Familienstellen, Trauerbegleitung

  • Christina von Löwis, Rechtsanwältin

  • Dr. med. Burkhard Flechsig, Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Homöopathie, M.A. "Komplementäre Medizin – Kulturwissenschaften – Heilkunde"
  • Dr. med. Rainer Matejka, Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Experte für biologische Medizin
  • Dr. med. Renate Sacker, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizinerin DAEM/DGEM, Sportmedizin, Homöopathie, Akupunktur